Der Förderfuchs steht Neukunden ab dem Jahr 2023 wieder zur Verfügung
Rechtssicher
Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte arbeite ich stets nach aktueller Rechtslage.
24h-Rückmeldung
Durch die optimierten Arbeitsprozesse kann Ihre Anfrage möglichst effizient und zeitnah bearbeitet werden.
Datensicherheit
Schon heute werden höchste Datensicherheitsstandards erfüllt. Ihre Daten werden verschlüsselt auf deutschen Servern gesichert.

Bundesförderung für effiziente Gebäude 2021
Der Förderfuchs ist Ihr Ansprechpartner
Beratung zu energetischen Sanierungsmaßnahmen gemäß GEG (Gebäudeenergiegesetz) und der neuen BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)
Seit dem 02.01.2021 wird der Erhalt eines Zuschusses für Einzelmaßnahmen bei der Gebäudesanierung in der sogenannten BEG über das BAFA abgewickelt. Sofern Sie einen Kredit für die geplante Maßnahme in Anspruch nehmen möchten, kann dieser bei der KfW in Programm 262 beantragt werden.
Suchen Sie frühzeitig nach Unterstützung bei der Planung Ihrer Maßnahme beim Förderfuchs als Ihren Energieberater. Durch die Beratung erfahren Sie, ob die geplante Maßnahme aus energetischer Sicht sinnvoll ist und wie die Maßnahme ausgeführt werden müsste, um in den Genuss einer Förderung zu kommen.
Beachten Sie bitte, dass die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters für Maßnahmen an der Gebäudehülle zwingend notwendig ist. Der Förderfuchs kann Ihnen auch im Gewerk der Heiztechnik eine echte Stütze sein kann.
Neben der unabhängigen Prüfung des Handwerkerangebotes auf Förderfähigkeit, erstellt Ihnen der Förderfuchs die geforderte „Technische Projektbeschreibung" (TPN beim BAFA) oder die „Bestätigung zum Antrag" (BzA bei der KfW), bevor Sie den Auftrag an den Handwerker erteilen.
Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme gilt es, die eingereichten Unterlagen zu prüfen. Hierzu zählen neben allen Rechnungen, welche einen Bezug zur Sanierungsmaßnahme haben, die Prüfung weiterer Dokumente wie bspw. die Fachunternehmererklärung.
Anschließend wird entweder ein "Technischer Projektnachweis" (TPN, BAFA - reiner Zuschuss) oder eine Bestätigung nach Durchführung (BnD, KfW - Finanzierung) erstellt. Diese Nachweise bestätigen die Umsetzung gemäß der aktuell gültigen Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude und sind maßgeblich für den Erhalt einer Förderung.
Der Förderfuchs besitzt viel Erfahrung bei der Antragstellung und kann Ihnen den bürokratischen Aufwand abnehmen. Dazu gibt es für das Zuschussprogramm der BEG, welches über das BAFA abgewickelt wird, die Möglichkeit zur Erteilung einer Vollmacht.
Hinweis: Durch den Start der neuen Förderung können auf dieser Internetpräsenz veraltete textliche Inhalte vorhanden sein.
Die Leistungen eines Energieberaters und die damit verbundenen Kosten, können bei Durchführung einer geförderten Baubegleitung mit 50% bezuschusst werden