Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC).
Bitte berücksichtigen Sie, dass das Baujahr bzw. die Bauanzeige der Immobilie zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück liegen muss.
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